Leitfaden für den Elternrat
der
Schule Rebwiesen
Winterthur-Töss
Dezember 2004
Grundlagen:
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich erteilt der Schule
Rebwiesen den Auftrag, im Rahmen des Projektes Teilautonome Volksschule (TaV)
die Mitwirkung der Eltern zu regeln.
Zweck:
Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger
Kontakte, den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft und Eltern
sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu
unterstützen und zu fördern.
Damit soll die gemeinsame Verantwortung für die Kinder vermehrt wahrgenommen
werden.
Ziele:
Der Elternrat setzt sich ein für
- eine vertiefte Zusammenarbeit aller an der Schule
Rebwiesen Beteiligten zum Wohle der Kinder.
- die Mitwirkung der Eltern an der Schule Rebwiesen.
- die Unterstützung von Eltern und Lehrerschaft bei
Erziehungsfragen.
- die kulturelle Integration und das gegenseitige
Verständnis.
- den Erfahrungsaustausch unter den Eltern.
Aufgaben:
Der Elternrat
- behandelt Anliegen von Eltern, Schulkindern,
Lehrerschaft und Schulbehörde, welche die gesamte Schule betreffen.
- unterstützt die Lehrerschaft mit Ideen und hilft
bei schulischen Aktivitäten mit.
- organisiert Elternbildungsveranstaltungen und
Vorträge.
- fördert die Diskussion über erzieherische Themen.
- informiert alle Eltern über seine Tätigkeiten.
- regt zu Projekten an und koordiniert deren
Durchführung. Dazu können Projektgruppen gebildet werden, in denen auch
Eltern mitwirken, die nicht im Elternrat sind.
- pflegt den Kontakt zum Quartierverein.
Abgrenzung:
Der Elternrat behandelt keine Einzelinteressen und hat keinen
Einfluss auf
- pädagogisch-didaktische Fragen.
- Personalfragen.
- Mitarbeiterbeurteilung.
- Stundenpläne, Lehrmittel.
- Klassenzuteilungen.
- Schulaufsicht.
Öffentlichkeitsarbeit:
Beiträge von allgemeinem Interesse können in Absprache mit der
Schulleitung und der Schulbehörde in den Medien veröffentlicht werden.
Organisation:
Die Eltern jeder Klasse bestimmen zwei Delegierte. Die
Delegierten aller Klassen bilden den Elternrat.
Die Delegierten werden jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl
ist möglich. Sollte eine grosse Ethnie nicht im Elternrat vertreten sein, so
kann sie eine zusätzliche Vertretung in den Elternrat delegieren.
Die Delegierten verpflichten sich, an den Sitzungen
teilzunehmen.
Der Elternrat konstituiert sich selbst. Er wählt fünf Personen
in den Vorstand und besetzt aus diesem Kreis das Präsidium, dessen
Stellvertretung und das Aktuariat.
Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Elternrates vor und
lädt mit einer Traktandenliste dazu ein. Er entscheidet über die Anzahl von
Veranstaltungen, zu denen alle Eltern eingeladen werden.
Der Elternrat bestimmt den Sitzungsrhythmus selbst und trifft
sich mindestens einmal pro Semester.
Beschlüsse des Elternrats werden protokolliert. Der Schulleitung,
der Schulbehördenvertretung sowie dem Sekretariat der Kreisschulpflege wird je
ein Protokoll zur Kenntnisnahme zugestellt. Das
Sekretariat archiviert dieses. Über Projekte und Veranstaltungen wird
gezielt informiert.
Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner
Mitglieder anwesend sind.
Sämtliche Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst.
Der Elternrat kann durch die Präsidentin oder den Präsidenten
Anträge an die Schulleitung und die Schulbehörde stellen und diese
gegebenenfalls selber vertreten.
Die Eltern wenden sich über ihre Delegierten an den Elternrat
und umgekehrt.
Je eine Vertretung der Lehrerschaft und der Schulbehörde
nehmen an den Sitzungen des Elternrates beratend teil; sie sind antragsberechtigt.
Infrastruktur und Finanzen:
Die Schule Rebwiesen stellt dem Elternrat nach Absprache mit
der Schulleitung kostenlos Räume zur Verfügung.
Fotokopien und Porti im Zusammenhang mit der Arbeit des
Elternrates werden von der Schule Rebwiesen übernommen.
Die Finanzierung von Veranstaltungen wird in Absprache mit der
Schulleitung geregelt.
Der Elternrat arbeitet ehrenamtlich.
Allgemeine Bestimmungen:
- Der Elternrat ist konfessionell und politisch
neutral.
- Änderungen des Leitfadens
werden gemeinsam von Elternrat und Lehrerschaft &xnbsp;erarbeitet und der Schulbehörde zur Kenntnisnahme vorgelegt.
- Die Mitglieder des Elternrates sind verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren, soweit es sich um Belange handelt, die
Geheimhaltung erfordern.
- Die Delegierten sind Ansprechpartner für alle Eltern, sie nehmen deren Anliegen aktiv auf und vertreten diese im Elternrat. Dringende Anliegen können im Vorstand behandelt werden.*
- Delegierte vertreten den Elternrat gegenüber Dritten nur mit ausdrücklichem Auftrag des Elternrates oder des Vorstandes. Sie handeln dabei ausschliesslich auftragsspezifisch und bezüglich der Form und der Sache korrekt und mit Bedacht. Sie wahren jederzeit die Interessen und das Ansehen des Elternrates.*
- Der Elternrat kann unter besonderen Umständen auf Antrag des Vorstandes zuhanden der Eltern oder Ethnien eine Wahlempfehlung bezüglich der Mitgliedschaft einzelner Vertreter im Elternrat verabschieden.*
[*Ergänzungsbeschluss anlässlich der Elternratssitzung vom 10.4.2008]
Der Leitfaden wird von der Kreisschulpflege Töss zur
Kenntnis genommen und anschliessend durch die Schule Rebwiesen in Kraft
gesetzt.