Elternrat Rebwiesen

Nicht mehr gültig
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Leitfaden für den Elternrat

 

der Schule Rebwiesen

Winterthur-Töss

 

 

Dezember 2004

 

Grundlagen:

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich erteilt der Schule Rebwiesen den Auftrag, im Rahmen des Projektes Teilautonome Volksschule (TaV) die Mitwirkung der Eltern zu regeln.

Zweck:

Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte, den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu unterstützen und zu fördern.
Damit soll die gemeinsame Verantwortung für die Kinder vermehrt wahrgenommen werden.

Ziele:

Der Elternrat setzt sich ein für

  • eine vertiefte Zusammenarbeit aller an der Schule Rebwiesen Beteiligten zum Wohle der Kinder.
  • die Mitwirkung der Eltern an der Schule Rebwiesen.
  • die Unterstützung von Eltern und Lehrerschaft bei Erziehungsfragen.
  • die kulturelle Integration und das gegenseitige Verständnis.
  • den Erfahrungsaustausch unter den Eltern.

Aufgaben:

Der Elternrat

  • behandelt Anliegen von Eltern, Schulkindern, Lehrerschaft und Schulbehörde, welche die gesamte Schule betreffen.
  • unterstützt die Lehrerschaft mit Ideen und hilft bei schulischen Aktivitäten mit.
  • organisiert Elternbildungsveranstaltungen und Vorträge.
  • fördert die Diskussion über erzieherische Themen.
  • informiert alle Eltern über seine Tätigkeiten.
  • regt zu Projekten an und koordiniert deren Durchführung. Dazu können Projektgruppen gebildet werden, in denen auch Eltern mitwirken, die nicht im Elternrat sind.
  • pflegt den Kontakt zum Quartierverein.

Abgrenzung:

Der Elternrat behandelt keine Einzelinteressen und hat keinen Einfluss auf

  • pädagogisch-didaktische Fragen.
  • Personalfragen.
  • Mitarbeiterbeurteilung.
  • Stundenpläne, Lehrmittel.
  • Klassenzuteilungen.
  • Schulaufsicht.

Öffentlichkeitsarbeit:

Beiträge von allgemeinem Interesse können in Absprache mit der Schulleitung und der Schulbehörde in den Medien veröffentlicht werden.

Organisation:

Die Eltern jeder Klasse bestimmen zwei Delegierte. Die Delegierten aller Klassen bilden den Elternrat.

Die Delegierten werden jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Sollte eine grosse Ethnie nicht im Elternrat vertreten sein, so kann sie eine zusätzliche Vertretung in den Elternrat delegieren.

Die Delegierten verpflichten sich, an den Sitzungen teilzunehmen.

Der Elternrat konstituiert sich selbst. Er wählt fünf Personen in den Vorstand und besetzt aus diesem Kreis das Präsidium, dessen Stellvertretung und das Aktuariat.

Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Elternrates vor und lädt mit einer Traktandenliste dazu ein. Er entscheidet über die Anzahl von Veranstaltungen, zu denen alle Eltern eingeladen werden.

Der Elternrat bestimmt den Sitzungsrhythmus selbst und trifft sich mindestens einmal pro Semester.

Beschlüsse des Elternrats werden protokolliert. Der Schulleitung, der Schulbehördenvertretung sowie dem Sekretariat der Kreisschulpflege wird je ein Protokoll zur Kenntnisnahme zugestellt. Das Sekretariat archiviert dieses. Über Projekte und Veranstaltungen wird gezielt informiert.

Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.
Sämtliche Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Der Elternrat kann durch die Präsidentin oder den Präsidenten Anträge an die Schulleitung und die Schulbehörde stellen und diese gegebenenfalls selber vertreten.

Die Eltern wenden sich über ihre Delegierten an den Elternrat und umgekehrt.

Je eine Vertretung der Lehrerschaft und der Schulbehörde nehmen an den Sitzungen des Elternrates beratend teil; sie sind antragsberechtigt.

Infrastruktur und Finanzen:

Die Schule Rebwiesen stellt dem Elternrat nach Absprache mit der Schulleitung kostenlos Räume zur Verfügung.

Fotokopien und Porti im Zusammenhang mit der Arbeit des Elternrates werden von der Schule Rebwiesen übernommen.

Die Finanzierung von Veranstaltungen wird in Absprache mit der Schulleitung geregelt.

Der Elternrat arbeitet ehrenamtlich.

 

Allgemeine Bestimmungen:

  • Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral.
  • Änderungen des Leitfadens werden gemeinsam von Elternrat und Lehrerschaft &xnbsp;erarbeitet und der Schulbehörde zur Kenntnisnahme vorgelegt.
  • Die Mitglieder des Elternrates sind verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren, soweit es sich um Belange handelt, die Geheimhaltung erfordern.
  • Die Delegierten sind Ansprechpartner für alle Eltern, sie nehmen deren Anliegen aktiv auf und vertreten diese im Elternrat. Dringende Anliegen können im Vorstand behandelt werden.*
  • Delegierte vertreten den Elternrat gegenüber Dritten nur mit ausdrücklichem Auftrag des Elternrates oder des Vorstandes. Sie handeln dabei ausschliesslich auftragsspezifisch und bezüglich der Form und der Sache korrekt und mit Bedacht. Sie wahren jederzeit die Interessen und das Ansehen des Elternrates.*
  • Der Elternrat kann unter besonderen Umständen auf Antrag des Vorstandes zuhanden der Eltern oder Ethnien eine Wahlempfehlung bezüglich der Mitgliedschaft einzelner Vertreter im Elternrat verabschieden.*

 

[*Ergänzungsbeschluss anlässlich der Elternratssitzung vom 10.4.2008]

Der Leitfaden wird von der Kreisschulpflege Töss zur Kenntnis genommen und anschliessend durch die Schule Rebwiesen in Kraft gesetzt.


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